Trauerhilfe – Kosten­transparenz bei der letzten Reise

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Bestattungs­kosten in Pfinztal

Beerdigungs­kosten transparent gestaltet

Was eine Bestattung kostet, lässt sich nicht pauschal beantworten, denn es gibt viele Faktoren, die eine Rolle spielen. Deshalb ist es uns wichtig, zunächst mit Ihnen über Ihre Vorstellungen und Wünsche zu sprechen. Gerne machen wir Ihnen dann Vorschläge, was sich wie und in welchem finanziellen Rahmen umsetzen lässt. Und selbstverständlich erhalten Sie von uns auf Wunsch auch einen detaillierten Kostenvoranschlag.

Wenn Sie nur ein sehr geringes Budget zur Verfügung haben, sprechen Sie uns frühzeitig darauf an. Gemeinsam finden wir einen Weg zu einer würdevollen Bestattung.

Wie sich Kosten für eine Bestattung zusammensetzen

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Grundsätzlich lassen sich Beerdigungs­kosten in drei Bereiche unterteilen:

  • Leistungen des Bestatters, inklusive Kauf eines Sarges und gegebenenfalls einer Urne.

  • Kommunale und kirchliche Gebühren, wie etwa Kosten für die Ausstellung der Sterbe­urkunde sowie für die Grabstelle, die je nach Sterbe- bzw. Beisetzungsort unterschiedlich ausfallen.

  • Kosten für Leistungen Dritter, wie etwa Trauerfloristik, Trauerrede, Live-Musik oder die Schaltung der Traueranzeige in der Tagespresse.

Sie erhalten von uns gerne unverbindlich eine Kostenaufstellung, in der Sie überblicken können, wie groß der Anteil der verschiedenen Posten an den Beerdigungskosten ist – und welche Summe Sie ungefähr für eine Bestattung in Pfinztal einplanen sollten. Sprechen Sie uns dazu einfach an.

Regionale Partner

Um unnötig weite Überführungen, Urnen­transporte oder ferne Beisetzungsorte zu vermeiden, arbeiten wir auch bei einfachen Bestattungen mit regionalen Krematorien und Friedhöfen zusammen.

Blumen bei der Seebestattung

Sozial­amts­bestattung – gut zu wissen

Wir unterstützen Sie unabhängig vom Budget

Laut § 1968 BGB trägt der Erbe die Kosten der Beerdigung des Erblassers – doch nicht immer ist das Vermögen der Erben oder das Erbe selbst für die Finanzierung der Bestattung ausreichend. In diesem Fall können die bestattungs­pflichtigen Angehörigen eine Übernahme der Bestattungskosten beim Sozialamt beantragen. Denn in SGB XII, § 74 heißt es „Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen“. Zuständig ist das Sozialamt am Sterbeort. Sollte der Verstorbene selbst Sozialhilfe bezogen haben, ist „sein“ Sozialamt zuständig.

Eine einfache, ortsübliche Bestattung

Das Sozialamt übernimmt die Kosten für eine sogenannte einfache ortsübliche Bestattung. Das kann somit sowohl eine Erd- als auch eine Feuer­bestattung sein. In jedem Fall werden auch die Kosten für eine einfache Trauerfeier und ein Reihengrab übernommen. Generell nicht übernommen werden zusätzliche Leistungen wie zum Beispiel Traueranzeigen, Trauerkaffee sowie die Kosten für gebühren­pflichtige Sterbeurkunden.

Tipp

Teilen Sie uns möglichst frühzeitig mit, wenn Sie eine Übernahme der Bestattungs­kosten beim Sozialamt beantragen müssen – so können wir Sie entsprechend beraten und bei der gemeinsamen Planung der Bestattung unnötige Zusatzkosten für Sie vermeiden.