Trauerhilfe – Im Notfall immer erreichbar sein

Zierelement

Was tun im Trauerfall?

Erste Schritte ⋅ Wichtige Dokumente ⋅ Hilfreiche Informationen

Ein Sterbefall, selbst wenn er sich lange angekündigt hat, ist für die Angehörigen immer eine Ausnahme­situation. Deshalb haben wir hier die wichtigsten Informationen in gebündelter Form zusammen­gestellt. Und deshalb sind wir im Trauerfall auch Tag und Nacht für Sie erreichbar, um Ihnen in den ersten Momenten Halt und Orientierung zu geben. Bei allen weiteren Schritten, die wir mit Ihnen gehen, haben Sie dann einen festen Ansprech­partner, der Sie kompetent betreut – von der Planung der Bestattung und der Erledigung wichtiger Formalitäten bis zur Trauerfeier und Beisetzung. Und auch nach der Bestattung haben wir immer ein offenes Ohr für Ihre Fragen.

Haussterbefall

Bei einem Haussterbefall sind zwei Anrufe zu tätigen:

  1. Verständigen Sie einen Arzt
    Ist Ihr Hausarzt nicht erreichbar, informieren Sie den notärztlichen Bereitschafts­dienst unter der bundesweit einheitlichen Nummer 116 117. Sie erhalten dann eine (gebühren­pflichtige) Todesbescheinigung.
  1. Verständigen Sie den Bestatter Ihres Vertrauens
    Ihre Ansprechpartner von der Trauerhilfe Stier beraten und begleiten Sie bei allen weiteren Schritten. Um einen Todesfall zu melden, erreichen Sie uns Tag und Nacht unter Tel. (0721) 46 91 88.

Die Überführung des Verstorbenen zu uns kann auf Wunsch kurzfristig erfolgen. Sie können aber auch zunächst in Ruhe zu Hause Abschied nehmen. Gerne geben wir Ihnen Hinweise für eine Aufbahrung zu Hause. Alternativ versorgen wir den Verstorbenen bei uns, wo wir Ihnen ebenfalls eine Abschied­nahme in angenehmer Atmosphäre ermöglichen können.

Sterbefall im Krankenhaus oder Seniorenheim

Bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus oder einer Pflege­einrichtung kümmert sich das dortige Personal um die Ausstellung der Todes­bescheinigung und informiert gegebenen­falls auch einen Bestatter.

Sie sollten unbedingt vorab einen Bestatter Ihres Vertrauens benennen. Sollte ohne Rücksprache mit Ihnen ein Bestatter gerufen worden sein, haben Sie jederzeit das Recht, zum Bestatter Ihres Vertrauens zu wechseln. Das gilt übrigens auch bei tödlichen Verkehrs­unfällen, bei denen die Polizei den Bestatter ruft.

Der Zeitpunkt der Überführung wird mit der Einrichtung abgesprochen. In manchen Fällen gibt es vor Ort einen Abschiedsraum. Alternativ stellen wir Ihnen unsere Räumlich­keiten für eine Abschied­nahme in angenehmer Atmosphäre zur Verfügung.

Informieren im Heft
Was tun im Trauerfall Flyer
Was tun im Trauerfall?

Unser Informationsblatt „Was tun im Trauerfall?“ gibt Ihnen eine Übersicht über die ersten Schritte und wichtigen Dokumente.

Wichtige Dokumente nach einem Todesfall

  • Todesbescheinigung
    (wird vom Arzt beim Verstorbenen ausgestellt)

  • Bei Ledigen: Geburtsurkunde

  • Bei Verheirateten: Heirats­urkunde oder Stammbuch

  • Bei Geschiedenen: Heirats­urkunde und Scheidungs­urteil oder Familien­buch­auszug mit Scheidungs­vermerk

  • Bei Verwitweten: Heirats­urkunde und Sterbe­urkunde des verstorbenen Ehepartners

  • Nachweis über die Mitglied­schaft in der Kranken­kasse (Karte)

  • Lebens- oder Sterbe­geld­versicherungs­police, falls vorhanden

  • Renten­versicherungs­nummer(-n) bei Rentnern

Gerne helfen wir Ihnen, Ersatz für fehlende Dokumente zu beantragen.

Gut zu Wissen Wer ist bestattungspflichtig?

In Baden-Württemberg sind die Angehörigen eines Verstorbenen in dieser Reihenfolge bestattungspflichtig:
Der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner ⋅ die (volljährigen) Kinder ⋅ die Eltern ⋅ die Großeltern ⋅ die Geschwister ⋅ die Enkel.

Leistungsträger informieren

Neben Angehörigen, Freunden, Bekannten und dem Arbeitgeber sind unter Umständen auch diese Leistungs­träger über den Todesfall zu informieren:

  • Banken

  • Versicherungen

  • Versorgungsamt

  • Zusatzversicherungen

  • Deutsche Rentenversicherung

Gerne unterstützen wir Sie!